Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 11.12.2018

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Bürgermeister Eichhammer die neue Rektorin der Grundschule Deuerling, Frau Volpert und bat sie, sich dem Gremium kurz vorzustellen. Frau Volpert teilte mit, dass sie aus dem Münsterland stammt und seit 20 Jahren im Raum Regensburg lebt. Sie hat sich in ihrer neuen Tätigkeit bereits gut eingewöhnt. Dies wurde ihr mit ihren tollen Kollegen/innen und Mitarbeiter/innen auch leicht gemacht. Abschließend hielt sie noch einen kurzen Ausblick über ihre Vorhaben in der Grundschule Deuerling. Der Vorsitzende bedankte sich bei ihr für die Ausführungen.

Bauanträge und Voranfragen
Es wurde einer Anliegeranfrage wegen Bordsteinabsenkung und einem Bauantrag wegen Energieeffizienz-Sanierung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses mit Dachgeschossausbau und Neubau eines Balkons das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Deuerling, 6. Deckblattänderung
„Am Kirchberg“
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden bereits in der letzten öffentlichen Sitzung am 12.11.2018 behandelt. Damit im Kreistag und im Umweltausschuss der Antrag der Gemeinde Deuerling zur Änderung des Geltungsbereiches der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg für den Bereich „Am Kirchberg“ und Deuerling „Am Bach“ rechtzeitig behandelt werden konnte, wurden vom Vorsitzenden offene Fragen mit der Fach- und Rechtsstelle im Landratsamt Regensburg beraten. In Vorbereitung zur Kreistagssitzung wurde der Antrag dem Umweltausschuss des Landkreises Regensburg zur Behandlung vorgelegt. Sowohl der Umweltausschuss als auch der Kreistag hat dem Antrag der Gemeinde Deuerling zugestimmt. Die weiteren Planungen sollen nun zügig weitergeführt werden.

Rüge zum Bebauungsplan Haslach IV
Bei der Verwaltung ging erneut eine Rüge zum Bebauungsplan Am Haslach „Planquartier IV“ ein. Hier konnte festgestellt werden, dass lediglich der Absender geändert wurde, ansonsten ist die Rüge im Wesentlichen wortgleich mit bereits eingegangenen Rügen. Vom Vorsitzenden wurde bedauert, dass die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren damit in Frage gestellt wird, wenn einer Postwurfsendung gleich, immer wieder inhaltlich gleichlautende Stellungnahmen, vorgelegt werden.
Der Vorsitzende wies zuerst auf die umfangreichen und detaillierten Darlegungen zu den bereits vorgebrachten Rügen in den vergangenen Sitzungen hin.
Anhand einer Powerpoint-Visualisierung wurden noch einmal einige Punkte der Rüge aufgegriffen. Gezeigt wurden auch die Planentwürfe aus den 80-iger Jahren. Die Zielsetzung dieser Planentwürfe war eine wesentlich dichtere und auch umfangreichere Bebauung um ein Ortsteilzentrum herum. Die Verwirklichung dieses Ortsteilzentrums wurde von der Planungsstelle der Regierung der Oberpfalz noch bei der Planung des zweiten Bauabschnittes angeregt. Erst wegen mangelnder Nachfrage und wirtschaftlicher Überlegungen von Investoren wurde von der Errichtung von atriumartigen Kettenhäusern, Reihenhäusern, mehrgeschossigen Wohnungsbau und Verwaltungsbauten Abstand genommen. Die Planungen mussten seinerzeit mehrfach wegen nicht vorhandener Bedarfe in der Bebauungsdichte, als auch im Umgriff und Fläche reduziert werden. Letztendlich wird nun durch die Baugebietsausweisung Haslach IV die zuletzt vorgegebene Planungsabsicht auf der Grundlage des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes zu Ende geführt. Die straßenmäßige Erschließung nimmt ausschließlich die bereits verwirklichten Anschlusspunkte der vorangegangenen Planungen auf. Zudem wird der künftige Ortsrand durch die umfangreiche vorgelagerte und landschaftsgärtnerisch gegliederte Grünzone harmonisch in die Landschaft eingefügt.
In der Rüge u.a.: „Nach der Lebenserfahrung spricht vieles dafür, dass diese mittige außerordentlich große Grünfläche früher oder später versiegelt und umgewidmet wird.“
Hierzu der Vorsitzende: Die festgesetzte Grünfläche ist ein gewolltes und auch ausgezeichnetes ortsplanerisches Gestaltungsmittel, bebaute Flächen zur freien Landschaft hin anzubinden und als Lebensraum für Flora und Fauna zu gestalten. Argumentationen in dieser Art und Weise sind durchschaubar und sollen die Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Der jetzt bestehende Ortsrand wirkt dagegen unvermittelt und ungeplant. „Genauso sollen Ortsränder eben nicht aussehen“, so der Vorsitzende weiter.
Auch die Aussage „Nach dem äußeren Bild wird die Mitte des Plangebietes künftig die Aufgabe eines Zentrums an den Wochenenden übernehmen. Mögliche Nutzungen sind: Wochenendmärkte, musikalische Darbietungen – gewerbliche Präsentationen“ zielt in gleiche Richtung.
Der Vorsitzende hielt dem entgegen, dass es eben nicht jedermann erlaubt ist, öffentlichen Raum nach eigenem Gutdünken für Veranstaltungen zu nutzen. Nutzungen dieser Art wären grundsätzlich genehmigungspflichtig und würden auf der Grundlage des Ortsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts zu prüfen sein.
Der Antrag zur Einberufung eines runden Tisches mit der Landrätin wurde von den Gegnern zurückgezogen.

Jahresbedarf FFW Heimberg
Die FF Heimberg hat dem Bürgermeister und dem Gemeinderat eine Aufstellung für Beschaffungen im Haushaltsjahr 2019 übergeben. Unter anderem soll die Ersatzbeschaffung der Einsatzbekleidung fortgeführt werden. Um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten ist es notwendig die Alarmierung sicherzustellen. Hierzu wurde die Beschaffung von drei notwendigen Funkmeldeempfängern der Möglichkeit zur SMS-Alarmierung gegenübergestellt. Die drei Funkmeldeempfänger wären für drei Kameraden vorgesehen, die aufgrund ihres Wohnortes die Heimberger Sirene nicht hören können. Da die SMS-Alarmierung die wesentlich kostengünstigere Lösung darstellt und dabei alle Feuerwehrdienstleistenden der FF Heimberg bedient werden können, entschied man sich für diese Variante.
Zur Lagerung von Ausrüstungsgegenständen benötigt die FF Heimberg zusätzlichen Lagerraum, hierfür käme das alte Feuerwehrhaus in Betracht. Es müssten jedoch verschiedene Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gebäude durchgeführt werden.

Vollzug der Gemeindeordnung; Ausscheiden aus wichtigem Grund von Herrn Kurt Seidl;
§ 31 GO – Ersatz durch Nachrücken
Herr Gemeinderat Kurt Seidl hat Herrn Bürgermeister Eichhammer und den Gemeinderat der Gemeinde Deuerling schriftlich gebeten ihn zum 01.01.2019 von seinem Amt als Gemeinderat zu entbinden. Die berufliche Situation nehme ihn derzeit so stark in Anspruch, dass er seinen Aufgaben im Gemeinderat nicht mehr in dem Maße nachkommen kann, wie er es für notwendig hält. Das Gremium kam seiner Bitte nach.

Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges für BRK-Bereitschaft
Für die BRK Bereitschaft Nittendorf—Deuerling wurde ein neues Einsatzfahrzeug im Wert von 39.098,47 € beschafft. Der Gemeinderat Deuerling hat in seiner Sitzung vom 09.01.2018 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, jedoch höchstens 8.000 € beschlossen. Der Betrag wurde bereits angewiesen.

JFG BrunnenLöwen 08 e.V.
Antrag auf Zuschuss für Hallentrainingskosten
Dem Antrag der JFG Brunnenlöwen 08 e.V. auf Zuschuss für die Hallentrainingskosten wurde zugestimmt, Die Gemeinde Deuerling beteiligt sich mit 400 € an den Kosten.

Beleuchtung im Bereich des Treppenaufganges beim Hartplatz
Da der Abgang zum Hartplatz bei der Grundschule schlecht ausgeleuchtet ist, wurden Angebote für eine ergänzende Beleuchtung eingeholt. Angeboten wurde eine solarbetriebene Straßenlaterne zum Preis von 2.300 € inkl. Solarmodul, jedoch ohne Installationskosten, sowie eine an das Stromnetz anzuschließende LED-Leuchte zum Komplettpreis von 3.451,45 €. Bezüglich der solarbetriebenen Lampe wurden Bedenken geäußert, dass diese in den Wintermonaten auf Grund mangelnder Sonneneinstrahlung nicht die notwendige Leuchtdauer bzw. Leuchtstärke erreicht. Deshalb beschloss der Gemeinderat die LED-Lampe zu installieren.

WC für Boulderanlage
Von den Benutzern der Boulderanlage wurde nachgefragt, wann die Errichtung des WC’s bei der Boulderanlage erfolgen wird. Bürgermeister Eichhammer informierte das Gremium, dass die Mitarbeiter des Bauhofes zeitnah mit der Ausführung der Arbeiten beginnen werden.

Zuwendung für Vorhaben des öffentlich Personennahverkehrs
Die Regierung der Oberpfalz hat dem Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn für die Errichtung einer Park&Ride- und Bike&Ride-Anlage am Bahnhof in Deuerling unter Einhaltung verschiedener Bedingungen und Auflagen zugestimmt. Entsprechend dem Bescheid der Regierung der Oberpfalz beträgt die Förderung 131.700 €. Es wird nun noch geprüft, ob es auch Förderungen für eine Elektrotankstelle im Bereich der Parkplatzanlage gibt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.