ALLGEMEINVERFÜGUNG der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft vom 02.12.2020, Az. IPS4b-7322.457

07. Dezember 2020: Mit Allgemeinverfügung wird die Wasserentnahme zur Feldbewässerung/-beregnung von Kartoffel- und Tomatenpflanzen aus der Naab und Teilen der Schwarzach verboten, da diese Feldfrüchte ...

Das Landratsamt Regensburg gibt bekannt:

Mit Allgemeinverfügung der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft vom 02.12.2020, Az. IPS4b-7322.457 wird die Wasserentnahme zur Feldbewässerung/-beregnung von Kartoffel- und Tomatenpflanzen aus der Naab und Teilen der Schwarzach verboten, da diese Feldfrüchte ansonsten mit der für die Menschen ungefährlichen Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) angesteckt werden. Bewässerungsanträge für Tomaten und Kartoffeln aus belasteten Abschnitten dürfen nicht genehmigt werden.

Zur Information der Bevölkerung wird diese auf der Homepage der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Laaber veröffentlicht.

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