Auszug aus der Sitzung de Gemeinderates vom 11.02.2020

Bauanträge und Voranfragen
Einem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einen weiteren Antrag auf Ausbau eines Dachgeschoss wurde nicht zugestimmt.
Der Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes in Hillohe wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugesandt. Es wurden einige Standorte aufgezeigt und diskutiert.
Es wird versucht ein Privatgrundstück in der Nähe der Kapelle zu pachten, da dies wohl der geeignetste Ort für einen Spielplatz wäre. Der Vorsitzende wird bei den Besitzern der Grundstücke anfragen. Der Vorsitzende teilte mit, dass einige Anlieger des „Baugebiets Pfarrerhöhe“ einen Antrag samt Unterschriftenliste gestellt haben. Die Antragsteller haben Interesse an einer Bebauungsplanänderung mit zwei Vollstockwerken. Die Kosten der Bebauungsplanänderung würde der Antragssteller tragen.
Des Weiteren erklärte der Vorsitzende, dass aus gestalterischer und ortsplanerischer Sicht mindestens drei Grundstücke eine unmittelbar zusammenhängende Gebäudegruppe bilden müssten. Andernfalls dürfte wohl eine Zustimmung verschiedener Fachstellung kaum möglich sein. Den Antragstellern wird empfohlen unter diesen Gesichtspunkt die Planung zu überprüfen.

In der Diskussion war sich das Gremium auch einig, dass demnächst eine Stellplatz-Verordnung eingeführt werden soll.

Kommunalabgabengesetz (KAG) - Änderung für Erschließungsbeiträge ab dem 01.04.2021
Bereits bisher konnten Erschließungsanlagen, die niemals satzungsgerecht erstmalig hergestellt waren, noch fertiggestellt und dann abgerechnet werden.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes gilt für solche Anlagen nunmehr eine Ausschlussfrist. Wenn seit dem technischen Beginn der Maßnahme 25 Jahre vergangen sind, ist eine Abrechnung ab dem 01.04.2021 nicht mehr möglich.
Diese Regelung betrifft nur Anlagen, die noch niemals endgültig hergestellt waren. Sollte die Erschließungsanlage schon zu irgendeinem Zeitpunkt nach den dann geltenden Ausbauvorschriften endgültig hergestellt sein, so trat hier die Festsetzungsverjährung (nach Fertigstellung vier Jahre zum Jahresende) ein.
Eine Voruntersuchung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass einzelne Erschließungsanlagen noch nicht endgültig hergestellt sind bzw. für die erstmalige Herstellung noch keine Erschließungsbeiträge in vollem Umfang erhoben wurden.
Der Gemeinderat Deuerling nahm vom Vortrag Kenntnis. Für den Fall, dass entgegen der Voruntersuchungen doch für einige Altanlagen Erschließungsbeiträge erhoben werden könnten, wird eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen derzeit nicht angestrebt.

Bücherei der Gemeinde und Pfarrei - Antrag für Ausrüstungsgegenstände der Bücherei
Der Gemeinderat Deuerling war sich einig, die Kosten für die Anschaffungen zu übernehmen. Die Kosten werden im Haushalt 2020 mitaufgenommen. Der Vorsitzende erteilt der Bücherei bereits die Freigabe, dass die gewünschten Ausrüstungen bestellt werden können.

Informationen des Bürgermeisters
Antrag auf Änderung der Grundstücksverhältnisse im Bereich des Radweges
Die Information wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zur Kenntnisnahme zugesandt.
Es ist immer noch fraglich, ob die Gemeinde eine Förderung für den Radweg erhält. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für den Radweg von der Regensburger Straße bis zum Bahnhof auf ca. 60.000,00 € bis 70.000,00 €.

Anträge, Wünsche
Baum in der Stieglitzstraße
Erster Bürgermeister Eichhammer erklärte, dass nun ein Allergietest des Anliegers vorliegt. Mit Abstimmung der Naturschutzbehörde dürfte die Gemeinde den Baum entfernen. Das Gremium war sich einig, dass nach Beseitigung des Baumes eine Ersatzbepflanzung vorgenommen werden soll.

Outdoor-Fitnessgeräte / Aktivgeräte
Das Gremium wurde schon des Öfteren angesprochen, ob die Gemeinde Deuerling auf ihren Spielplätzen auch für Erwachsene Aktivgeräte aufstellen würde.

Baugebiet „Am Haslach IV“
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zum aktuellen Sachstand nachgefragt. Der Vorsitzende konnte berichten, dass die Rechtsanwältin mitgeteilt habe, dass die Gegenseite eine Erwiderung mit einem Vergleichsvorschlag vor Gericht eingereicht habe. Die Rechtsanwältin teilte mit, dass in der Erwiderung der Kläger keine neuen Argumente enthalten sind. Ein entsprechendes Erwiderungsschreiben wird dem VGH vorgelegt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.