Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 09.03.2021

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 09.03.2021

Bauanträge und Voranfragen
Zu Beginn der Sitzung wurde einem Bauantrag wegen Nutzungsänderung von einem Bürogebäude in ein Wohngebäude das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Baugebiet „Am Haslach Planquartier IV“
Für das Baugebiet „Am Haslach Planquartier IV“ wurde von einem Planer angefragt, ob die Firstrichtung bei einer Parzelle am Beginn des Baugebietes aus gestalterischen und aus Gründen der besseren solaren Nutzung um 90 Grad gedreht werden könnte. Der Vorsitzende erläuterte, dass dieser Planungsabsicht keine gestalterischen Grundsätze entgegenstehen. Die Änderung der Firstrichtung hätte zur Folge, dass in Korrespondenz mit der Bebauung auf dem gegenüberliegenden Grundstück, eine Art „Torsituation“ entsteht. Auch die Nachfrage beim Ingenieurbüro Bartsch hat ergeben, dass die Änderung der Firstrichtung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundzüge des Bebauungsplanes hat.

Betriebskostenabrechnung Kindergarten St. Markus 2019
Die Betriebskostenabrechnung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zur Sitzungsvorbereitung mit der Sitzungsladung zugestellt. Auf Nachfrage des Bürgermeisters ob es zur Abrechnung noch Fragen gäbe, wurde von Seiten des Gemeinderates die Anzahl der betreuten Kinder thematisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Deuerling bei Investitionen in der Regel die Hälfte der Kosten übernimmt, die Zahl der betreuten Kinder mit 13 Kindern aus der Gemeinde Deuerling gerade einmal bei knapp über 20 % der Gesamtzahl von 63 Kindern liegt. Demnach sollte der Vertrag angepasst werden. Bürgermeister Eichhammer berichtete hierzu, dass die Vertragssituation schon früher im Gemeinderat behandelt wurde, eine Anpassung des Vertrages zu Gunsten der Gemeinde Deuerling allerdings scheiterte. Um in der nächsten Gemeinderatssitzung ggf. nochmals Änderungen des Vertragsinhalts an den Markt formulieren zu können, wird den Mitgliedern des Gemeinderates das Vertragswerk zur Sitzungsvorbereitung zur Verfügung gestellt. Abschließend stimmte der Gemeinderat der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2019 zu.

Bündelausschreibung Strom 2023 – 2025
Die bestehenden Verträge enden am 31.12.2022. Die KUBUS GmbH teilte mit, dass die nächste Bündelausschreibung für die Jahre 2023 - 2025 vorbereitet wird. Grundsätzlich nimmt die Verwaltungsgemeinschaft automatisch teil, außer der bestehende Dienstleistungsvertrag würde fristgerecht gekündigt werden.
Wie bei der letzten Ausschreibung wäre eine Teilnahme als VG empfehlenswert, da dies günstiger für die einzelnen Körperschaften ist. Voraussetzung ist, dass man sich auf eine Stromart einigt. Die Grundpreise für das Honorar der KUBUS GmbH sind gleichgeblieben. Die Kosten für die einzelnen Abnahmestellen sind um ca. 6 % gestiegen.
Da der Markt Laaber im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 – 2025 laut Bürgermeister Eichhammer die Beschaffung von „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschloss, hat sich der Gemeinderat dieser Entscheidung angeschlossen.

Rechtsaufsichtliche Stellungnahme zur Haushaltsatzung 2021
Die am 09.02.2021 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Landratsamt Regensburg rechtsaufsichtlich geprüft. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.137.900 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.280.300 € ab. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabemittel des Vermögenshaushalts nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO). Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt voraussichtlich 12.110 €. Da die Gemeinde schuldenfrei ist, ist keine ordentliche Tilgung von Krediten erforderlich. Daher verbleibt eine freie Finanzspanne von 12.100 €, die vermögenswirksam investiert werden kann. Die Gemeinde Deuerling ist seit Jahresbeginn schuldenfrei. Die allgemeine Rücklage hat zu Beginn des Haushaltsjahres einen Stand von 1.999,646 €. Im Haushaltsjahr sind Entnahmen von 1.658.610 € zum Ausgleich des Haushalts vorgesehen. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Deuerling ist gesichert.

Altkleidercontainer bei Schleinkoferhalle
Wegen des Abrisses der „Schleinkoferhalle“ und der geplanten Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf diesem Grundstück müssen die Altkleidercontainer des BRK umgesetzt werden. Als neuer Standort wurde fürs erste der Parkplatz beim Friedhof festgelegt. Sollte sich der Standort bewähren, bleiben die Container dort dauerhaft.

Nutzung des Basketballfeldes auf dem TSV-Gelände
Gemeinderätin Steinbeißer teilte mit, dass Frau Julia Heckl und Frau Anna-Lena Hofbauer das Fitnessstudio CROSSFIT 4F in Regensburg betreiben. Die beiden Betreiberinnen bieten auch Kurse außerhalb ihrer Einrichtung an. Unter anderem könnten auf dem Basketballfeld auf dem TSV-Gelände an der frischen Luft Fitnessstunden abgehalten werden. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Stunde etwa 10,-- €. Gemeinderätin Steinbeißer fragte nach, ob grundsätzlich Einverständnis bestünde das Basketballfeld hierfür zu nutzen. Die Organisation der Übungsstunden würde der TSV Deuerling übernehmen. Die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich mit der Nutzung des Basketballfeldes für die Fitnessstunden einverstanden.

Projekt Essen auf Räder
Gemeinderätin Forster informierte das Gremium, dass das Projekt Essen auf Räder zu einem positiven Ende gekommen ist. Zum einem, dass die Caritas-Sozialstation die Auslieferung übernimmt und zum anderen, dass das Landratsamt Regensburg die Kosten für 15 Boxen übernimmt. Weiter berichtete sie, dass sie sich der Beschaffung der weiteren 25 Boxen durch die Gemeinde annehmen wird.

Geigeranwesen
Gemeinderat Hiebsch mahnte an, dass beim Geigenanwesen zeitnah etwas gemacht werden muss, sonst sehe es in fünf Jahren noch so aus wie heute. Er schlug vor, einen Planer hinzuzuziehen, der in Absprache mit der Gemeinde ein Gesamtkonzept entwickeln könnte.
Der Vorsitzende wies aufgrund eigener beruflicher Erfahrung darauf hin, dass erst die Aufgabe zu formulieren sei und dann ein mit Analysen befasstes Planungsbüro mit diesen Wünschen und Vorstellungen zu konfrontieren sei. Daraus ist dann ein Dorfraumkonzept zu entwickeln. Es sollten deshalb erst einmal die vielen bereits erarbeiteten Ergebnisse des „Arbeitskreises Geigeranwesen“ zusammengefasst werden, um dann weitere Schritte zu veranlassen.
Hiervon unabhängig hat der Gemeinderat bereits die Dachstuhlsanierung im Haushalt 2021 beschlossen, allerdings ist vom Amt für Ländliche Entwicklung noch keine Kostenbeteiligung zugesagt. Trotzdem sollte darüber nachgedacht werden, die dringend notwendige Dachstuhlsanierung auf eigene Rechnung voranzubringen.
Weiter wurde vom Vorsitzenden angeregt einzelne Räumlichkeiten soweit Instand zu setzen, dass eine befristete Vermietung oder Nutzung möglich ist.
Das Gremium stand den Vorschlägen und Erläuterungen positiv gegenüber. Es soll kurzfristig wieder die Arbeit des Arbeitskreises aufgenommen werden.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.