Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.05.2023

Gestaltungsvorschlag für das Friedhofs- und Parkplatzgelände
Hierzu begrüßte Bürgermeister Eichhammer Herrn Wild vom Landschaftsarchitektur-Büro Schreiner + Wild und erteilte ihm das Wort. Anhand einer digitalen Präsentation trug Herr Wild den Gestaltungsvorschlag für das Friedhofs- und Parkplatzgelände vor. Nach Abschluss der Präsentation beantwortete Herr Wild noch die von Seiten des Gemeinderates vorgebrachten Fragen und bedankte sich für die Aufmerksamkeit.
Die Planung wird den Mitgliedern des Gemeinderates zur nachhaltigen Beurteilung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen zu beraten sein.

Energienutzungsplan für die Gemeinde Deuerling des Instituts für Energietechnik
Bürgermeister Eichhammer erläuterte Auszüge aus dem Energienutzungsplan für die Gemeinde, im speziellen ging er auf den Steckbrief des durch das Institut für Energietechnik entwickelten digitalen Energienutzungsplanes ein. Hierin wurden die aktuellen Verbräuche auf der Grundlage erhobener Daten nach Sektoren im Sinne des Ist-Zustandes abgebildet. Dem gegenüber wurde ein mögliches künftiges Energieszenario analysiert. Das meiste Energie-Potential wird in Freiflächen – und Aufdachphotovoltaik gesehen. Er wies bei seinen Ausführungen aber auch darauf hin, dass nach genauerem Studium der aufgezeigten Potentiale nicht alle aufgeführten Zahlen und Fakten, z.B. tatsächlich zur Verfügung stehende Freiflächen, die Gegebenheiten in der Gemeinde Deuerling wiederspiegeln. Der gesamte Energienutzungsplan für die Gemeinde Deuerling ist unter https://www.landkreis-regensburg.de/media/73089/energienutzungsplan-deuerling.pdf einsehbar.

Vorrangflächen Freiflächen - PV
hier: Standortvorschläge
Einleitend zu dem TOP ging der Vorsitzende auf die Gesetzeslage für die Errichtung einer PV-Anlage, im speziellem auf § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“, ein. Hier heißt es in Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient. Grundsätzlich hingegen sind für diese Nutzungen Bauleitpläne aufzustellen.
Privilegiert sind demnach nur Flächen entlang von übergeordneten Bahnlinien und Autobahnen bis zu einer Tiefe von bis zu 200 Metern.
Für ein Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA), führte der Bürgermeister weiter aus, gilt folgendes:
Schritt 1:        Parzellenscharfe Ermittlung der raum- und naturverträglichen PV-Freiflächenpotentiale im Voraus („Flächen mit geringem Konfliktpotential“).
Schritt 2:        Beschlussfassung im Gemeinderat über die langfristig über die Bauleitplanung hebbare Flächenkulisse (z.B. Ausschluss von Erweiterungsflächen für Wohnen, Gewerbe oder   Landwirtschaft, Ortrandlagen, Naherholungsräumen, Jagdrevieren, Schutz von Blickbeziehung zu Kultur-/Naturdenkmälern), es verbleiben x% der Gemeindeflächen als denkbare Potentialflächen.
Festlegung von zwingenden Anforderungen an die einzelne PV-Freiflächenanlagen (Anforderungen an die Größe und Gestaltung der Anlage, Wertschöpfungsaspekte, Bürgerakzeptanz, Refinanzierung der Planungskosten, positives Votum Verteilnetzbetreiber).
Abschließend wies Bürgermeister Eichhammer darauf hin, dass der Landesentwicklungsplan für den Gemeindebereich Deuerling keine Flächen für PV-Anlagen vorsieht, trotzdem sollte man sich mit der Thematik beschäftigen.

Entwicklungskonzept Region Regensburg
hier: Beitritt zur Regensburg Marketing GmbH
Das Ziel von Regensburg Marketing ist, die Region Regensburg nach außen als Marke zu positionieren. Die Gemeinden und Unternehmen können innerhalb „Regensburg Marketing“ intensiv mit Stadt und Landkreis zusammenarbeiten.
Weitere Zielsetzungen sind z. B.:
-   Impulse für Tourismus in der Region Regensburg (Reiseziele, Tagesausflüge, Wahrzeichen)
-   Prägnante Standortmerkmale der einzelnen Stadtteile und einzelner Gemeinden herausarbeiten
-   Begegnungsforen für Bürger der Region in Form von Netzwerkveranstaltungen (z.B. Unternehmerfrühstück)
-   Entwicklung von gemeinsamen Projekten von Stadt und Landkreis (regionale Handwerkermärkte)
-   Integration und Ausbau der bereits vorhandenen örtlichen Marketingstrategien
-   Mittel- und langfristig sollen Landkreis und Stadt als starke Marke etabliert werden
-   Es soll eine Marke „Wir sind eine starke Region“ entwickelt werden, etc.
Um die möglichen Vorteile der Regensburg Marketing GmbH nutzen zu können, beschloss der Gemeinderat der Marketing GmbH beizutreten.

Anfrage wegen Gestaltungswunsch für den Spielplatz (Hinterseeberg)
Der Anfrage Jugendlicher aus dem Gemeindegebiet auf Errichtung von Outdoor-Tischtennisplatten im Umfeld des Spielplatzes Hinterseeberg bzw. des Sportgeländes stimmte der Gemeinderat zu.

Kinderspiel- bzw. Bolzplatz Pfarrerhöhe
Gemeinderat Hiebsch fragte nach, ob es bereits neue Erkenntnisse bezüglich des Kinderspiel- bzw. Bolzplatzes auf der Pfarrerhöhe gäbe.
Der Vorsitzende berichtete hierzu, dass er aufgrund der letzten Gemeinderatssitzung eine rechtliche Einschätzung beim Bayerischen Gemeindetag angefordert habe. Die Rückantwort steht noch aus. Im Vorfeld konnte er mit Herrn Dr. Dirnberger vom Bayerischen Gemeindetag eine grundsätzliche Einschätzung der Rechtslage erörtern. Danach stellen alleine die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes den rechtlichen Rahmen dar und ist somit alleine Grundlage für Entscheidungen. Anderenfalls ist ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen. Von Seiten des Gemeinderates wurde darum gebeten, mit den betroffenen Anwohnern zur Klärung der Situation das persönliche Gespräch zu suchen. Mit dieser Vorgehensweise zeigte sich das gesamte Gremium einverstanden.

Seeweg in Heimberg
Gemeinderat Reithner wollte wissen, wann der Seeweg in Heimberg asphaltiert wird, da der aktuelle Zustand der Straße zu starken Verschmutzungen und Schäden an Fahrzeugen führt. Es sollen schon mehrfach Achs- und Federbrüche vorgekommen sein.
Bürgermeister Eichhammer teilte mit, dass er die ausführende Baufirma bereits mehrmals vergeblich aufgefordert hat, die abschließenden Arbeiten durchzuführen. Er wird deshalb rechtliche Schritte bis hin zur Entziehung des Auftrages in Erwägung ziehen müssen.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.