Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.07.2021

Bauanträge und Voranfragen
Zu Beginn der Sitzung wurde den Anträgen wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung, dem Anbau an ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus, einem Tekturplan für Nutzungsänderung in ein Wohngebäude, der Errichtung einer Kinderkrippe in Modulbauweise und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport das gemeindliche Einvernehmen erteilt.         

7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber
hier:
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
       § 4 Abs.1 und 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Deuerling hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber genommen. Wahrzunehmende Belange der Gemeinde Deuerling werden nicht berührt.

Bedarfsanerkennung der Krippenplätze
Der Vorsitzende erläuterte die Bedarfsplanung anhand einer PowerPoint-Präsentation im Detail. Der Gemeinderat Deuerling erkennt den Bedarf für eine weitere Kinderkrippengruppe an. Die bestehenden Kindergartenplätze werden ausreichend sein, wenn durch den Neubau eines Kinderhauses die vorhandene Betriebserlaubnis für die Gruppen von 45 Plätze auf 50 Plätze erhöht wird.
Gemeinderat Hiebsch fragte in diesem Zusammenhang nach, wie der Sachstand hinsichtlich der neuen Vereinbarungen wegen Beteiligung der Gemeinde Deuerling an der Einrichtung St. Markus mit dem Markt Laaber, bzw. der Kirchenstiftung ist. Der Bürgermeister berichtete hierzu, dass bereits Gespräche mit Bürgermeister Schmid erfolgt sind und dabei auch ein Konsens abzeichnet. Leider ist aufgrund verschiedener Umstände noch keine Rücksprache mit den Vertretern der Kirche erfolgt. Er wird die Angelegenheit weiterverfolgen, um noch in 2021 eine neue schriftliche Vereinbarung zu erwirken.

Neufassung mit Überarbeitung der Hundehalterverordnung – HVO
Die geänderten Entwürfe für die neue Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer wurden, wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats am 08.06.2021 besprochen, dem Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung auf Rechtssicherheit vorgelegt. Im Vorfeld der Sitzung wurden den Mitgliedern des Gemeinderates die Entwürfe der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer und der Hundehaltungsverordnung mit den Einwendungen des Bayerischen Gemeindetags, sowie eine Musterverordnung, zugestellt.
Aus den Kommentaren des Bayerischen Gemeindetags geht hervor, dass fast alle vom Gemeinderat angeregten Änderungen in der Hundehaltungsverordnung gegenüber der ursprünglichen Fassung der Verwaltung, welche zu großen Teilen der Musterverordnung entspricht, nicht übernommen werden können. Bürgermeister Eichhammer belegte dies zusätzlich noch mit Kommentaren und Rechtsprechungen aus verschiedenen Quellen.
Um dennoch bei verschiedenen Punkten den Wünschen des Gemeinderates entsprechen zu können, schlug Gemeinderat Hiebsch vor, ähnlich wie die Stadt Regensburg eine Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, Spielanlagen und Wege zu erlassen. Als Bereiche, welche darin berücksichtigt werden sollen, wurden der Geh- und Radwanderweg von der Gemeindegrenze bei Münchsmühle über Deuerling bis zur Gemeindegrenze nach Werdenfels und der Radweg von Deuerling zum Bahnhof Deuerling festgelegt.
Um über eine solche Satzung beraten zu können, soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein Entwurf ausgearbeitet werden.
Ebenfalls werden die Entwürfe für die Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer unter der Berücksichtigung der Einwendungen des Bayerischen Gemeindetages geändert.  

Radweg an der Kreisstraße R 13 – Alternativlösung-
Bürgermeister Eichhammer stellte dem Gremium die Alternativlösung anhand einer Skizze vor. Bei dieser Variante verläuft der Radweg nicht mehr wie ursprünglich geplant entlang der R13 zur St2660, sondern soll zwischen der Lärchenstraße und dem Pappelweg in Waldetzenberg auf dem Feldweg Richtung Sportplatz und von dort Richtung des parallel zur St2660 verlaufenden Weges nach Pollenried führen. Bei einem Vororttermin wurde die Lösung mit Vertretern des Landratsamtes und den Bürgermeistern Schmid vom Markt Laaber, Sammüller vom Markt Nittendorf und ihm selbst bereits erörtert.

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung in der Dr.-Th.-Schrems-Straße  
Der Vorsitzende zeigte anhand von Fotos die Situation beim Wendehammer in der Dr.-Th.-Schrems-Straße. Der Wendehammer ist von seinen Ausmaßen her ein eher kleiner Wendehammer, umso schwieriger wird das Umkehren, wenn dort zusätzlich noch Fahrzeuge parken. Grundsätzlich sieht das Gremium keine Notwendigkeit durch eine Beschilderung Regelungen zu schaffen, vielmehr sollte mit den Beteiligten eine andere Lösung angestrebt werden. Bürgermeister Eichhammer wird sich stattdessen mit einem Schreiben an den Eigentümer des betroffenen Anwesens in der Dr.-Th.-Schrems-Str. wenden und um Rücksichtnahme gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern bitten.

Starkregenereignisse
Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wies Bürgermeister Eichhammer auf die Überflutungs-problematik bei Starkregenereignissen hin. Mit als Grund für die Überschwemmungen trägt auch die Tatsache bei, dass im gesamten Gemeindegebiet Niederschlagwässer von Privatgrundstücken unmittelbar in den Straßenraum abgeleitet werden. Die Verfärbung des Wassers in der Schwarzen Laber  lässt darüber hinaus darauf schließen, dass ein wesentlicher Eintrag von landwirtschaftlich genutzten Flächen stammt. Auch hier wird ein Umdenken, gepaart mit entsprechenden Maßnahmen notwendig werden.
Von Seiten der Gemeinde müsse deshalb überlegt werden, wie in bestehenden als  auch in künftigen Plangebieten und genauso bei bestehender Bebauung, bei der eine hohe Flächenversiegelung vorliegt, Rückhalteeinrichtungen verlangt werden können. Wir werden gezwungen sein, bei künftigen Baugebieten konkrete Vorgaben im Bebauungsplan festzulegen. Ebenso unumgänglich wird eine Entlastung des Kanals in der Straße Am Kalvarienberg im Zusammenwirken mit dem Sammelkanal in der Regensburger Straße sein. Dieses Problem ist seit Jahren, nicht nur bei Starkregenereignissen, bekannt und kann nicht mehr weiter umgangen werden.
Der Vorsitzende hat bereits mit einem Fach-Ingenieurbüro und dem Abwasserzweckverband eine konkrete Lösung erörtert. Es gilt zu überprüfen, ob die geplante Maßnahme noch vor der Sanierung der Regensburger Straße im kommenden Jahr möglich ist.

Bürgerversammlung
Gemeinderat Aufleger fordert, dass 2021 wieder eine Bürgerversammlung stattfindet. Bürgermeister Eichhammer wies auf die wieder deutlich ansteigenden Fallzahlen hin und entgegnete, dass er deswegen für 2021 noch keine Bürgerversammlung vorgesehen hat. Soweit jedoch vom Gemeinderat eine Bürgerversammlung festgelegt wird, wird er diese entsprechend den geltenden Hygieneregeln vorbereiten. Einig war sich der Gemeinderat darauf hin, dass dieses Jahr noch keine Bürgerversammlung abgehalten werden soll.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.