Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2023

Neubesetzung Ausschüsse und Verbände
Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Ausschuss- und Verbandsmitgliedes Herrn Kurt Neuberger (Deuerling) mussten seine Positionen neu besetzt werden. Der Gemeinderat Deuerling beschloss, dass seine Nachfolgerin im Gemeinderat Frau Sabine Götz die freigewordenen Positionen in den Ausschüssen bzw. Verbänden übernehmen wird.

Antrag des TSV Deuerling zur Aufstellung eines Kleidersammelcontainers
Von der 2. Vorsitzenden des TSV Deuerling, Frau Wendl, ging eine E-Mail bei der Gemeinde ein, in der mitgeteilt wird, dass sie für den TSV im Bereich der Sportanlagen gerne zwei Altkleidercontainer aufstellen möchte. Vor einer Entscheidung Seitens des TSV sollte deshalb mit der Gemeinde geklärt werden, ob Einwände gegen das Vorhaben bestehen. Nach einer ausführlichen Diskussion über das für und wider von Altkleidercontainern kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, die Aufstellung von Altkleidercontainern bei den Sportanlagen nicht zu befürworten.

Antrag des TSV Deuerling zur Montage von Fahrradständern
Der TSV Deuerling beabsichtigt beim Sportheim einen diebstahlsicheren Fahrradständer zu montieren und fragte bei der Gemeinde nach, ob sie sich an den Kosten beteiligen würde.
Das Gremium stand einer Kostenbeteiligung grundsätzlich positiv gegenüber, es galt allerdings zu klären in welcher Höhe sich die Gemeinde beteiligen wird. Die Beschaffungskosten für den Fahrradständer belaufen sich gemäß Mitteilung des TSV auf ca. 620,00 €. Der Gemeinderat legte fest, dass sich die Gemeinde Deuerling mit 200,00 € an der Beschaffung des Fahrradständers beteiligen wird.

Auslobung für 2023 des Bezirks Oberpfalz für den Kulturpreis, den Jugendkulturförderpreis und den Denkmalpreis
Der Vorsitzende berichtete, dass aktuell die Ausschreibungen für den Kulturpreis, Jugendkulturpreis und Denkmalpreis des Bezirks Oberpfalz und für den (Jugend-) Kulturpreis sowie Kulturpreis für das Lebenswerk 2023 des Landkreises Regensburg stattfinden.
Von Seiten des Gremiums kamen verschiedene Vorschläge. Bürgermeister Eichhammer wird mit den Kandidaten Rücksprache halten, ob Einverständnis besteht, wenn die Gemeinde sie für die Preisverleihungen vorschlägt.

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung beim Haus Werdenfels
Bürgermeister Eichhammer berichtete, dass die Wasserleitung zum Haus Werdenfels neu gebaut wird. Während der Bauphase kann der Zufahrtsweg zum Haus Werdenfels von Undorf her aufgrund der hierfür notwendigen Vollsperrung nicht genutzt werden. Als Umleitungsstrecke wäre der Anliegerweg von Steinerbrückl zum Haus Werdenfels vorgesehen. Bei einem Vororttermin legte der Vorsitzende sein Veto zur Umleitungsstrecke ein, da der Anliegerweg für die schweren Fahrzeuge, insbesondere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, die den Weg nutzen müssen, aufgrund seiner Beschaffenheit nicht geeignet sei. Er schlug den Verantwortlichen deshalb vor, wie bei der Baumaßnahme am Haus Werdenfels vor ein paar Jahren, vom THW wieder eine Behelfsbücke über die Schwarze Laber bauen zu lassen. Eine Entscheidung stand zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch aus.

Geschwindigkeitsmessungen
Der Vorsitzende präsentierte die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in Deuerling „Am Bach“. Er zeigte sich zunächst überrascht vom Ergebnis, da verhältnismäßig wenige Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen wurden. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass zu den Messzeiten in der Nähe der Messstelle Baumfällarbeiten durchgeführt wurden und die Verkehrsteilnehmer deshalb ihre Geschwindigkeit sowieso reduzieren mussten. Ebenso fanden die Messungen nicht zu Berufsverkehrszeiten statt. Die Gemeinde wird darauf hinwirken, dass baldmöglichst eine erneute Messung unter normalen Voraussetzungen durchgeführt wird. Ebenso soll bei den einschlägigen Behörden nachgeforscht werden, weswegen eine sog. Anforderungsampel (Beispiel Etterzhausen) an der Querungsstelle nicht installiert werden kann.

Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushalt 2023
Das Landratsamt Regensburg hat Stellung zum Haushalt 2023 der Gemeinde Deuerling genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Deuerling ist gesichert.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzu