Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.06.2022

Bauanträge und Voranfragen
Der Gemeinderat Deuerling stimmte einem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“, zu.

Betriebskostenabrechnung 2020 KiGa St. Markus Waldetzenberg
Der Gemeinderat Deuerling stimmt der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2020 des Kindergartens St. Markus Waldetzenberg zu. Er ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 16.124,37 € wovon auf den Markt Laaber und die Gemeinde Deuerling 80 % (12.899,50 €) entfallen. Gemäß den jährlichen Aufteilungen nach Kinderzahlen beträgt der Anteil der Gemeinde Deuerling am Überschuss 2.661,80 €. Dieser Betrag ist in das neue Jahr vorzutragen und wird mit einem eventuellen Defizit verrechnet.

Umsetzung der Gigabit-Richtlinie der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Richtlinie
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 12. Juli 2021 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie –KofGibitR) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte.  Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll nicht für jede Kommune der LNI einzeln einen Förderantrag gestellt werden, sondern es ist beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen sog. Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) zu stellen. Der verbleibende Anteil der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss die Kommune in Form eines Eigenanteils selber tragen.
Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in der Gemeinde Deuerling von Bau- und Materialkosten in Höhe von 1.200.000 EUR auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufigen Kosten sollen zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen.. Konkret gliedert sich die Finanzierung  wie folgt:

Gigabit-Richtlinie 50 % 600.000,00 €
Kofinanzierung Bayern Aufstockung 90 %

480.000,00 €

Eigenanteil der Kommune 10 %

120.000,00 €

Summe

1.200.00,00 €


Die Gemeinde Deuerling hat die LNI ermächtigt, die notwendigen Förderanträge vorzubereiten sowie einzureichen. Des Weiteren wurde die LNI beauftragt, dass die Vergabeverfahren für Bauleistungen, Materialleistungen und Netzbetrieb vorbereitet werden sollen und auch durchgeführt werden sollen.

9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Deuerling
Die Mitglieder des Gremiums hatten mit der Ladung zur Sitzung die Kalkulation des Kommunalberatungsbüros erhalten. Diese besteht aus einem Betriebskostenanteil, die laufenden Kosten abdeckt und einem Teil, der die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals beinhaltet. Ein großer Teil der Gebührenerhöhung ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterdeckungen aus den letzten vier Jahren ausgeglichen werden müssen. Die zukünftige Kostenentwicklung ist aufgrund der derzeitigen Lage schwierig vorauszusehen. Allerdings ist zu befürchten, dass diese noch weiter ansteigen werden. Bei der Vorkalkulation für die nächsten vier Jahre hat man einen moderaten Anstieg eingeplant. Es ist zu bedenken, dass dieses Jahr auch die neue Bündelausschreibung für den Stromverbrauch ansteht. Es ist wohl sinnvoll, nach einem Jahr die Entwicklung der Kosten und der Einleitungsmengen zu betrachten und diese dann im Gremium zu beraten.
Bei gleicher Grundgebühr betragen die Schmutzwassergebühr rückwirkend am 01.01.2022 2,93 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,14 € m²/pro Jahr für die befestigten Flächen.

Informationen des Bürgermeisters
Starkregenereignis am 06.06.2022
Am Pfingstsonntag in den Abendstunden zog ein Unwetter über das Gemeindegebiet hinweg. Stellenweise war ein Niederschlag bis zu 80 l/m² zu verzeichnen. Durch das Starkregenereignis entstanden schwere Schäden wie unterspülte Straßen, überflutete Keller und Wohnungen. Auch landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde sind von den Unwetterschäden betroffen.
Bürgermeister Eichhammer zeigte anhand von Fotos und Videos die Schäden über das gesamte Gemeindegebiet. Bei der Gelegenheit  wurde  den Einsatzkräften für ihren unermüdlichen Einsatz gedankt.
Im Gemeinderat herrschte eine rege Diskussion welche Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen um solche Schäden bei einem neuen Unwetter zu verhindern. Unter anderem sollen neue Regenrückhaltebecken im Seitental in der Ortschaft Am Bach entstehen, bzw. sollen vorhandene ertüchtigt werden. Es wird aber unumgänglich sein, so der Bürgermeister weiter, dass bereits am Ursprung der Wasseransammlungen, d.h.  auch im Bereich von Acker- und Wiesenflächen Rückhaltungen geschaffen werden. Denn es ist nicht möglich die schon gesammelten Niederschlagwässer alleine auf Gemeindegrund zurückzuhalten. Solche Regenereignisse sind weder alleine privat, noch auf der Ebene der Kommune zu bewältigen. Hier ist guter Wille und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller angesagt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.