Anmeldung Haupt- und Nebenwohnung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen  bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wenn Sie sich nicht innerhalb zwei Wochen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorzulegen sind alle vorhandenen Ausweispapiere:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Anmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.

Art. 13, 17 Bayer. Gesetz über das Meldewesen