Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit

17. August 2023: Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern. Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen.

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärm-aktionsplan (LAP).
Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu be-heben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bür-ger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.
Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.
In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt.
Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen
aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die
Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen
außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen
in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann
bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Pressesprecherin
Sabine Kerner
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