Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 14.09.2021

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 14.09.2021

Bauanträge und Voranfragen
Zu Beginn der Sitzung wurde den Anträgen wegen Errichtung eines Carports, der Nutzungsänderung einer ebenerdigen Loggia zum Wohnraum, der Errichtung einer Dachgaube in einem bestehenden Wohnhaus und der Verlängerung eines Vorbescheids das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bebauungsplan „Am Bahnhof – 2. Änderung“, Bekanntgabe der eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch; Satzungsbeschluss; Abwägungsvorschläge
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Bahnhof – 2. Änderung“ wurde nach letztmaliger Abwägung als Satzung beschlossen. Er wird erst nach gesonderter Veröffentlichung wirksam.

2. Änderung des Bebauungsplanes Waldetzenberg, Tannenstraße, Fl.Nr. 1831, 1831/1 und 1597 Gemarkung Großetzenberg: Beteiligung der Behörden und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Deuerling nahm im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Kenntnis von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Waldetzenberg im Bereich Tannenstraße des Marktes Laaber. Wahrzunehmende Belange der Gemeinde Deuerling werden nicht berührt.

Geplante Maßnahmen 2021 des Landschaftspflegeverbandes
Der Landschaftspflegeverband informierte die Gemeinde über die geplanten Maßnahmen im Jahr 2021. Die Pflegemaßnahmen umfassen den Eitelberg, den Hütberg und den Steilhang über Steinerbrückl. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf insgesamt 9.210,60 €. Der Anteil der Gemeinde liegt beim Eitelberg und beim Steilhang über Steinerbrückl bei 20 % und beim Hütberg bei 30 %.

Geplante Maßnahmen und geschätzte Kosten für Straßensanierung im Gemeindebereich
Der Vorsitzende erläuterte die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Straßensanierungen samt den Kostenschätzungen. Darin enthalten sind die Straßen Am Kirchberg, Steinerbrückler Weg, Labertalstraße, Seeweg, Forststraße und Dorfstraße. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf ca. 500.000,-- € brutto.
Gemäß Bürgermeister Eichhammer sind im Haushalt 2021 für den Straßenunterhalt 310.000,-- € und für Asphaltierungsarbeiten 273.000,-- € veranschlagt. Diese Ansätze können für die geplanten Maßnahmen verwendet werden. Die Arbeiten werden 2021 begonnen und voraussichtlich Anfang 2022 abgeschlossen.

Neufassung mit Überarbeitung der Hundehalterverordnung – HVO
Der erste Entwurf einer neuen Verordnung wurde dem Gemeinderat in der Gemeinderatsitzung am 11.05.2021 zur Beratung vorgelegt. Nach weiteren Beratungen in den folgenden Sitzungen und dem Einfügen der von der Fraktion CSU/VW geforderten Änderungen wurde die Verordnung zur Prüfung auf Rechtssicherheit dem Bayerischen Gemeindetag vorgelegt. Die Rückantwort des Bayerischen Gemeindetages hat ergeben, dass ein Großteil der geforderten Änderungen Mängel hinsichtlich der Rechtssicherheit aufweisen. Dem Antwortschreiben des Bayerischen Gemeindetages war eine Musterverordnung beigefügt, die in weiten Teilen dem ersten Entwurf der Verwaltung entsprach.
Die Verwaltung hat auf Grundlage der vom Bayerischen Gemeindetag empfohlenen Musterverordnung eine neue Fassung der Hundeverordnung ausgearbeitet. Diese Fassung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zur Sitzungsvorbereitung zugestellt.
Von den Mitgliedern der Fraktion CSU/VW wird nach wie vor eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Einrichtungen angestrebt. Hierzu schlug Gemeinderat und Fraktionssprecher Hiebsch die Satzung der Gemeinde Dorfprozelten, in der auch die Anleinpflicht von kleinen Hunden geregelt wird, als Muster vor.
Bürgermeister Eichhammer schlug daraufhin vor, die vorgelegte Hundeverordnung zu beschließen und die von Herrn Hiebsch genannte Satzung der Gemeinde Dorfprozelten ggf. als Vorlage für weitere Regelungen zu verwenden. Die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich damit einverstanden und fassten Beschluss über die vorgelegte Hundeverordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – Hunde-V).

Antrag auf Versetzung der Sirenenanlage in Hillohe
Beim Vorsitzenden wurde beantragt, die Sirene in Hillohe zu modernisieren bzw. an einem neuen Standort zu errichten. Die Verwaltung holte daraufhin von der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH ein Angebot für die Modernisierung der Sirenenanlage (Austausch der Motorsirene gegen eine elektronische Sirene) am bisherigen Standort und ein Angebot für die Errichtung einer neuen Sirenenanlage (elektronische Sirene) an einem neuen Standort ein. Die Kosten für die Modernisierung würden sich auf ca. 8.100,-- €, die Kosten für eine neue Anlage auf ca. 14.100,-- € belaufen.
Da voraussichtlich im Jahr 2022 von der analogen auf digitale Alarmierung umgestellt wird, schlug die Verwaltung vor, die Modernisierung bzw. Neuerrichtung der Sirenenanlage im Zuge der Alarmierungsumstellung durchzuführen. Der Gemeinderat zeigte sich damit einverstanden. Bürgermeister Eichhammer wird den Antragstellern die Entscheidung mitteilen.

Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges für die Helfer vor Ort
Von der BRK Bereitschaft Nittendorf-Deuerling ging für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges für die Helfer vor Ort ein Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Gemeinde Deuerling ein.
Bei der Beschaffung des letzten Fahrzeuges hat der Gemeinderat beschlossen 25 % der Kosten des Kaufpreises zu übernehmen jedoch max. 8.000,-- €. Diese Variante könnte auch dieses Mal angewendet werden. Der Gemeinderat kam jedoch zu dem Entschluss, sich am Markt Nittendorf zur orientieren und deren Entscheidung abzuwarten.

Antrag auf Beseitigung eines Baumes in der Pirolstraße
Die Eigentümer eines Anwesens in der Pirolstraße beantragten bei der Gemeinde den vor ihrem Grundstück auf einer öffentlichen Fläche stehenden Baum zu beseitigen. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Baum relativ schief gewachsen sei und das abfallende Laub aufgrund der Art des Baumes schwierig aufzusammeln ist. Im Gegenzug würden die Eigentümer in ihrem Garten einen neuen Baum pflanzen.
Die Mitglieder des Gemeinderates gaben zu bedenken, möglichst keinen Präzedenzfall für weitere Anträge bzgl. der Beseitigung von Bäumen zu schaffen.
Der Vorsitzende berichtete dem Gemeinderat, dass Herr Sedlmeier von Landratsamt Regensburg in den nächsten Tagen im Gemeindegebiet andere Bäume begutachten wird. Er wird ihn bitten die Situation beim vorgenannten Anwesen zu beurteilen und mitzuteilen, wie in dem Fall weiter verfahren werden soll.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.