17.08.2023
Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung...