Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2021

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2020
Der Vorsitzende gab die von der Realsteuerstelle Regensburg erstellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 bekannt. Der Verwaltungshaushalt schließt demnach in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.284.420,34 € und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.479.967,95 € ab. Der Gemeinderat Deuerling nahm das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtungen
Das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte Röder wurde mit der Überarbeitung der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Laaber beauftragt. Für die endgültige Kalkulation sind noch die Anlagennachweise zu ergänzen. Man kann aber bereits voraussagen, dass sich die Schmutzwassergebühren um mindestens ca. 70 % erhöhen werden. Dies ist im Wesentlichen den stark gestiegenen Reparatur- und Materialkosten sowie der geplanten Personalverstärkungen geschuldet.

Antrag auf Zuwendung zum Kommunalen Sturzflutmanagement
Bürgermeister Eichhammer berichtete, dass bzgl. eines Sturzflutmanagements bereits eine Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg erfolgt ist. Der Fördersatz für das Sturzflutmanagement beträgt 75 %, die Kosten für die Erstellung eines Konzepts werden zwischen 50.000,-- € und 75.000,-- € liegen.
Für den weiteren Ablauf des Förderverfahrens benötigt das Wasserwirtschaftsamt einen förmlichen Zuwendungsantrag. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Hundeverordnung/Anlagensatzung für die Gemeinde Deuerling
Nachdem in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 die Beschlussfassung für eine neue Hundeverordnung erfolgte, sollte auf Wunsch der CSU / VW Fraktion noch geklärt werden, ob die Möglichkeit bestünde, dass auch kleine Hunde im gesamten Gemeindegebiet nur angeleint ausgeführt werden dürfen, da die vorgenannte Hundeverordnung nur das Anleinen von großen Hunden und Kampfhunden regelt. Als Beispiel wurde die Satzung einer Gemeinde aus Franken erwähnt.
Von der Verwaltung wurde diese Satzung gesichtet und zur Prüfung auf Rechtssicherheit an den Bayerischen Gemeindetag weitergeleitet. In der Rückantwort des Bayerischen Gemeindetages wurde darauf hingewiesen, dass die vorgelegte Satzung der Gemeinde aus Franken in ihrem Anwendungsbericht zu weit geht, da eine Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen i.S.v. Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 GO nicht für „Einrichtungen“ erlassen werden kann, die straßen- und wegerechtlich gewidmet sind und damit dem Gemeingebrauch dienen. Straßen etc. können damit nicht in den Anwendungsbereich der Benutzungssatzung aufgenommen werden. Eine Anleinpflicht für kleine Hunde im gesamten Gemeindegebiet ist somit ausgeschlossen.
Um dennoch in bestimmten öffentlichen Anlagen der Gemeinde das freie Umherlaufen von Hunden zu unterbinden, empfahl der Bayerische Gemeindetag ggf. eine Grünanlagensatzung zu erlassen. Da in der Gemeinde Deuerling keine Grünanlagen in Sinne einer Grünanlagensatzung vorhanden sind, wurde die Verwaltung von Bürgermeister Eichhammer beauftragt, eine Satzung für öffentliche Anlagen in der Gemeinde Deuerling (Anlagensatzung) zu entwerfen. Darin sollte das Verhalten auf den Kinderspielanlagen, den Sportanlagen und dem Schulgelände geregelt werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich mit der vorgelegten Anlagensatzung einverstanden und beschlossen diese einstimmig.

Beratung über die weitere Verfahrensweise zur Sanierung der Fußgängerbrücke Am Bahnhof
Der Bürgermeister teilte dem Gremium mit, dass eine Nachberechnung mit dem beauftragten Ingenieurbüro und dem preisgünstigsten Bieter hinsichtlich der Sanierung der DB-Fußgängerbrücke bei Verwendung alternativer, gleichwertiger Abdichtungen Kosten in Höhe ca. 280.000,00 € ergeben hat. Die ursprünglichen Kosten lagen bei 390.000,00 €.
Vor einer endgültigen Entscheidung soll noch geprüft werden, ob Fördergelder für die Sanierung in Aussicht gestellt werden können.

Kinderspielplatz Deuerling Am Bach
Die Kinderbeauftragen der Gemeinde Deuerling haben für den Kinderspielplatz in Deuerling Am Bach einen Gestaltungsvorschlag mit Kostenschätzung vorgelegt. 2. Bürgermeister Wagner wies darauf hin, dass die Gestaltung bzw. Platzierung der Geräte aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Grundstückes nicht einfach war, dennoch konnte man Gerätschaften finden, die unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften für Kinderspielplätze montiert werden können. Die Kosten werden sich inkl. Spielgeräte, Vorbereitungs- und Montagekosten auf ca. 13.000,00 € belaufen.

Neugestaltung Friedhof Deuerling
Im Friedhof Deuerling stehen nur noch wenige Urnengräber zur Verfügung. Deshalb soll eine Planung für die weitere Gestaltung des Friedhofs baldmöglichst beauftragt werden. Die Gestaltung bzw. Planung des Friedhofs kann im Rahmen der Dorferneuerung nicht gefördert werden. Nach Vortrag des Vorsitzenden hält er es für notwendig, die Friedhofsplanung in einem größeren Zusammenhang, im Wesentlichen unter Einbeziehung des Friedhofsparkplatzes, einer möglichen Schulbushaltestelle und einem Friedhofsgebäude, zu sehen. Die Planung der Friedhofparkplatzanlage ist bereits im Dorferneuerungsplan enthalten. Es sollen nun die Voraussetzungen für die weitere Vorgehensweise im Sinne eiern Gesamtplanung geschaffen werden.   

30-Zone Ortschaft Deuerling
Da im Beriech der Ortsstraße „Am Kirchberg“ eine Vielzahl von Tempo 30-Schildern stehen und in großen Teilen der Ortschaft Deuerling ohnehin bereits Tempo 30-Zonen existieren, schlug Gemeinderat Aufleger vor, im gesamten Ort eine Tempo 30-Zone einzurichten. Der Vorschlag stieß grundsätzlich auf Zustimmung, allerdings muss mit dem Landratsamt Regensburg Rücksprache gehalten werden, da auch die Staatsstraße (Bereich Undorfer Str./Regensburger Str.) betroffen wäre und die Gemeinde hier keine Anordnung erlassen kann.

Steinerbrückl - Birke in der Bergstraße
3. Bürgermeisterin Spangler berichtete, dass sie von einem Anwohner der Bergstraße in Steinerbrückl gebeten wurde, in der Gemeinderatssitzung vorzubringen, die Birke in der Bergstraße zu beseitigen, weil sie aufgrund ihrer Größe viel Laub in den angrenzenden Garten abwirft und daher viel Arbeit verursacht.
Um eine Entscheidung herbeiführen zu können, sollten sich die Mitglieder des Gemeinderates erst vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen. Die Entscheidung wurde deshalb vertagt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.