Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

26. August 2020: Die Gemeinde Deuerling macht bekannt, dass der Gemeinderat am 14.07.2020 entschieden hat für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Deuerling mit ...

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

Die Gemeinde Deuerling macht bekannt, dass der Gemeinderat am 14.07.2020 entschieden hat für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Deuerling mit der Bayernwerk Netz GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag beginnt am 01.09.2022 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Da nur eine Interessenbekundung einging war kein Auswahlverfahren durchzuführen.

Gemeinde Deuerling

gez. Eichhammer
Erster Bürgermeister